Rechtsprechung
   BAG, 12.05.1966 - 5 AZR 528/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,629
BAG, 12.05.1966 - 5 AZR 528/65 (https://dejure.org/1966,629)
BAG, Entscheidung vom 12.05.1966 - 5 AZR 528/65 (https://dejure.org/1966,629)
BAG, Entscheidung vom 12. Mai 1966 - 5 AZR 528/65 (https://dejure.org/1966,629)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,629) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steinkohlenbergbau - Anspruch invalidisierter Arbeiter - Belieferung mit Hausbrandkohlen - Invalidenkohlen - Zechenstillegung - Grundsatz der Gleichbehandlung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 18, 308
  • DB 1966, 1398
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.09.1958 - 2 AZR 487/55

    Gerichtlicher Vergleich - Rücknahme der Klage - Verzicht auf Klageanspruch -

    Auszug aus BAG, 12.05.1966 - 5 AZR 528/65
    Zwar kann sich ein Tarifvertrag unter Umständen rück wirkende Kraft boilegon, doch muß ein solcher V/ille der Tarifvertragsparteien mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck kommen (s. BAG 6, 251 = AP Ur. 1 zu § 611 BGB Deputat; ferner BAG AP Kr. 1 und 2 zu § 1 TVG Rückwirkung).

    Es kann dahin gestellt bleiben, welche Rcchtsnatur die von den Organisationen der Bcrgbauuntornohmon im Laufe der Zeit erlassenen Richtlinien.haben (vgl. hierzu das Urteil des Zweiten Senats des Bundcsarboitsgerichts vom 19« September 1958 - 2 AZR 487/55 veröffentlicht in BAG 6, 251 = AP Ur. 1 zu § 611 BGB Deputat) und ob der Klage? unter Zugrundelegung der Richtlinien von 194-8 einen Rechtsanspruch gegen die Beklagte erworben hat.

  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus BAG, 12.05.1966 - 5 AZR 528/65
    Von einer "unsachlichen Differenzierung" und einer "willkürlichen Diskriminierung", von der das Landesarbeitsgcricht spricht, kann in einem solchen Falle keine Rede sein (vgl. BAG Großer Senat in BAG 3, 1 [ll] = AP Nr. 1 zu S 57 BetrVG; BAG AP Nr. 10 und 47 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG AP Nr. 3» 4, 5 und 30 zu § 242 BGB Gleichbehand- lurg; BAG 16, 186 = AP Nr. 97 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 21.07.1964 - 3 AZR 384/63

    Widerrufsvorbehalts - Generelle Ruhegeldregelung - Interessenabwägung -

    Auszug aus BAG, 12.05.1966 - 5 AZR 528/65
    Von einer "unsachlichen Differenzierung" und einer "willkürlichen Diskriminierung", von der das Landesarbeitsgcricht spricht, kann in einem solchen Falle keine Rede sein (vgl. BAG Großer Senat in BAG 3, 1 [ll] = AP Nr. 1 zu S 57 BetrVG; BAG AP Nr. 10 und 47 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG AP Nr. 3» 4, 5 und 30 zu § 242 BGB Gleichbehand- lurg; BAG 16, 186 = AP Nr. 97 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81

    Zahlung einer Energiebeihilfe anstelle früher bezogener Hausbrandkohle -

    Das gilt insbesondere für das von der Revision angezogene Urteil vom 12. Mai 1966 - 5 AZR 528/65 - (BAG 18, 308 = AP Nr. 13 zu § 611 BGB Bergbau).

    Allerdings wird ein Verstoß gegen diesen Grundsatz verneint, wenn ein Tarifvertrag (es handelte sich um den ArbMTV vom 7. April 1953) allein für die beim Inkrafttreten aktiven Arbeitnehmer Verbesserungen einführt und die Rentner von Verbesserungen ausschließt (BAG 18, 308, 312 = AP, aaO, zu 4 der Gründe).

    Eine Unterscheidung ergab sich nur im Falle der Zechenstillegung (vgl. das erwähnte Urteil vom 12. Mai 1966, aaO).

  • BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 386/81
    Das gilt insbesondere für das von der Revision angezogene Urteil vom 12. Mai 1966 - 5 AZR 528/65 - (BAG 18, 308 s AP Nr. 13 zu & 611 BGB Bergbau).

    Allerdings wird ein Verstoß gegen diesen Grundsatz verneint, wenn ein Tarifvertrag (es handelte sich um den ArbMTV vom 7. April 1953) allein für die beim Inkrafttreten aktiven Arbeitnehmer Verbesserungen einführt und die Rentner von Verbesserungen ausschließt (BAG 18, 308, 312 = AP, aaO, zu 4 der Gründe).

    Eine Unterscheidung ergab sich nur im Falle der Zechenstillegung (vgl. das erwähnte Urteil vom 12. Mai 1966, aaO).

  • BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 573/81
    Das gilt insbesondere für das Urteil vom 12. Mai 1966 - 5 AZR 528/65 - (BAG 18, 308 = AP Hr. 13 zu » 611 BGB Bergbau).

    Allerdings wird ein Verstoß gegen diesen Grundsatz verneint, wenn ein Tarifvertrag (es handelte sich um den ArbMTV vom 7. April 1953) allein für die beim Inkrafttreten aktiven Arbeitnehmer Verbesserungen einführt und die Rentner von Verbesserungen ausschließt (BAG 18, 308, 312 = AP, aaO, zu 4 der Gründe).

    Eine Unterscheidung ergab sich nur im Falle der Zechenstillegung (vgl. das erwähnte Urteil vom 12. Mai 1966, aaO).

  • LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 261/07

    Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2

    Umgekehrt wird es nicht als Verstoß gegen den Gleichheitssatz angesehen, wenn die Verbesserung für aktive Arbeitnehmer nicht auf Rentner erstreckt wird (vgl. BAG vom 28.07.2005 AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablösung; DB 1981 S. 943; BAG vom 14.06.1983 - 3 AZR 565/81 - AP Nr. 58 zu § 242 BGB Gleichbehandlung zu III. 3. a) vom 12.05.1966 - 5 AZR 528/65 - BAG 18, 308; BAGE 44, 61 zu III 3 a der Gründe vom 11.09.1980 - 3 AZR 606/79).
  • LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 271/07

    Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2

    Umgekehrt wird es nicht als Verstoß gegen den Gleichheitssatz angesehen, wenn die Verbesserung für aktive Arbeitnehmer nicht auf Rentner erstreckt wird (vgl. BAG vom 28.07.2005 AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablösung; DB 1981 S. 943; BAG vom 14.06.1983 - 3 AZR 565/81 - AP Nr. 58 zu § 242 BGB Gleichbehandlung zu III. 3. a) vom 12.05.1966 - 5 AZR 528/65 - BAG 18, 308; BAGE 44, 61 zu III 3 a der Gründe vom 11.09.1980 - 3 AZR 606/79).
  • LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 269/07

    Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2

    Umgekehrt wird es nicht als Verstoß gegen den Gleichheitssatz angesehen, wenn die Verbesserung für aktive Arbeitnehmer nicht auf Rentner erstreckt wird (vgl. BAG vom 28.07.2005 AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablösung; DB 1981 S. 943; BAG vom 14.06.1983 - 3 AZR 565/81 - AP Nr. 58 zu § 242 BGB Gleichbehandlung zu III. 3. a) vom 12.05.1966 - 5 AZR 528/65 - BAG 18, 308; BAGE 44, 61 zu III 3 a der Gründe vom 11.09.1980 - 3 AZR 606/79).
  • LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 262/07

    Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2

    Umgekehrt wird es nicht als Verstoß gegen den Gleichheitssatz angesehen, wenn die Verbesserung für aktive Arbeitnehmer nicht auf Rentner erstreckt wird (vgl. BAG vom 28.07.2005 AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablösung; DB 1981 S. 943; BAG vom 14.06.1983 - 3 AZR 565/81 - AP Nr. 58 zu § 242 BGB Gleichbehandlung zu III. 3. a) vom 12.05.1966 - 5 AZR 528/65 - BAG 18, 308; BAGE 44, 61 zu III 3 a der Gründe vom 11.09.1980 - 3 AZR 606/79).
  • LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 266/07

    Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2

    Umgekehrt wird es nicht als Verstoß gegen den Gleichheitssatz angesehen, wenn die Verbesserung für aktive Arbeitnehmer nicht auf Rentner erstreckt wird (vgl. BAG vom 28.07.2005 AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablösung; DB 1981 S. 943; BAG vom 14.06.1983 - 3 AZR 565/81 - AP Nr. 58 zu § 242 BGB Gleichbehandlung zu III. 3. a) vom 12.05.1966 - 5 AZR 528/65 - BAG 18, 308; BAGE 44, 61 zu III 3 a der Gründe vom 11.09.1980 - 3 AZR 606/79).
  • LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 268/07

    Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2

    Umgekehrt wird es nicht als Verstoß gegen den Gleichheitssatz angesehen, wenn die Verbesserung für aktive Arbeitnehmer nicht auf Rentner erstreckt wird (vgl. BAG vom 28.07.2005 AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablöse; DB 1981 S. 943; BAG vom 14.06.1983 - 3 AZR 565/81 - AP Nr. 58 zu § 242 BGB Gleichbehandlung zu III. 3. a) vom 12.05.1966 - 5 AZR 528/65 - BAG 18, 308; BAGE 44, 61 zu III 3 a der Gründe vom 11.09.1980 - 3 AZR 606/79).
  • LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 265/07

    Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2

    Umgekehrt wird es nicht als Verstoß gegen den Gleichheitssatz angesehen, wenn die Verbesserung für aktive Arbeitnehmer nicht auf Rentner erstreckt wird (vgl. BAG vom 28.07.2005 AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG Ablösung; DB 1981 S. 943; BAG vom 14.06.1983 - 3 AZR 565/81 - AP Nr. 58 zu § 242 BGB Gleichbehandlung zu III. 3. a) vom 12.05.1966 - 5 AZR 528/65 - BAG 18, 308; BAGE 44, 61 zu III 3 a der Gründe vom 11.09.1980 - 3 AZR 606/79).
  • LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 270/07

    Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2

  • LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 180/07

    Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2

  • LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 263/07

    Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2

  • LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 267/07

    Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht